Allgmeine Geschäftsbedingungen

der Firma Dr. Hildebrandt & Buchholz GmbH & Co KG (nachstehend Auftragnehmer)


1. Gültigkeit
Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Bei Vertragsabschluß erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Angebote/Auftragsbestätigung

Alle Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 6 Wochen gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Auftragnehmer bestätigt ist. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen der Modelle, Konstruktion oder Ausstattung bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand keine für den Auftragsgeber unzumutbare Änderung erfährt.

3. Preise
Die genannten Preise gelten bei Vertragsabschluß als verbindlich Sollte eine längere Lieferzeit als 4 Monate vereinbart sein, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich ab Anschrift des Auftragnehmers. Alle Preise gelten zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung
Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Pflichten (z. Bsp. vollständig bereitzustellende Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftragsgebers ändert sich die Lieferzeit im angemessenen Verhältnis. Die Lieferung ist fristgerecht erfolgt, wenn bis zum Lieferdatum die Ware versandt wurde oder die Abholbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Lieferung um die Dauer einer Behinderung durch Höhere Gewalt aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Naturkatastrophen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere bei Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- und Transportstörungen beim Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten .Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Bereitstellung oder Lieferung sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Absendung oder Übergabe an den Auftraggeber über.

5. Annahmeverzug des Auftraggebers
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist der Auftragnehmer berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann der Auftragnehmer 25% des vereinbarten Preises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, soweit nicht nachweislich ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist, der dann zur Geltung gelangt. Bei Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte ist der Auftragnehmer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt die im entstehenden Kosten der Einlagerung, mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind rein netto, ohne jeden Abzug zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Anders vereinbarte Zahlungsbedingungen gelten nur bei fristgerechtem Zahlungseingang auf eines der Konten des Auftragsnehmers . Zahlungen mit Wechseln bedürfen unserer Zustimmung. Die Gutschrift von Schecks oder EC-Kartenzahlungen erfolgen stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung auf das Konto des Auftragsnehmer. Anzahlungen in angemessener Höhe für Sonderartikel oder Sonderanfertigungen gelten als vereinbart.

7. Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, stellt seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte die Zweifel an seiner Kreditfähigkeit zulassen, so wird die Gesamtforderung sofort fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz mindestens jedoch 10% fällig. Der Auftragnehmer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt, die in seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Auftragsgeber ist in diesem Fall verpflichtet die Waren unverzüglich herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragsnehmers. Diese dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Bezahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden. Die Beeinträchtigung der Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort, durch Übersendung der Ihm vorliegenden Unterlagen mitzuteilen, oder den Dritten auf das Eigentumsrecht des Auftragsnehmer hinzuweisen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Auftragsgeber in Rechnung gestellt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Auftragsgeber nicht berechtigt die erhaltenen Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie anderen Personen zu überlassen. Der Auftraggeber ist zur sachgemäßen Lagerung der Ware, deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet und haftet bei Beschädigung oder Totalverlust.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der defekten Teile. Die Gewährleistungspflichten können auch dadurch erfüllet werden, dass Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzt werden. Ersetzte Teile sind Eigentum des Auftragsnehmers. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei gewerblichen/öffentlichen Kunden/Institutionen und 24 Monate bei Privatkunden beginnend vom Tag der Übergabe (Lieferscheindatum). Ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile, Gewährleistungsfristen für gebrauchte Geräte/Maschinen werden im Kaufvertrag festgelegt. Während einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht gehemmt. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber in keinem Fall einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellbedingungen, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch der Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen wenn Reparaturen oder Veränderungen nicht vom Auftragnehmer vorgenommen werden oder Teile und Geräte nicht vom Auftragnehmer angeschlossen bzw. eingebaut werden. Eine Gewährleistung für Softwareprogramme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktion, Vollständigkeit oder Kompatibilität mit anderen Softwareprogrammen. Hier gelten grundsätzlich die Lizenzbestimmungen der Hersteller. Bei Reparatur/Erweiterung/Umrüstung an EDV-Systemen und Netzwerken hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass für Ihn wichtige Daten vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber gesichert werden oder sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder gestörte Funktionsfähigkeit des Netzwerkes.

10. Haftungsbeschränkung
Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer, sind ausgeschlossen. Kann die erhaltene Ware durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für den Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 9. Für den Verlust von Daten bzw. Software, für die Kosten einer Softwarekonfiguration und sonstige Folgeschäden haftet nicht der Auftragnehmer . Hat der Auftraggeber Daten nicht gesichert, muss er sich die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen anrechnen lassen.

11. Abtretungsverbot
Die Rechte des Auftraggeber aus den mit dem Auftragnehmer getätigten Geschäft sind nicht übertragbar.

12. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung stehenden Daten in der EDV-Anlage des Auftragnehmer gespeichert und
verarbeitet werden.

13. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck erfüllen.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Goslar.