Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Dr. Hildebrandt & Buchholz GmbH & Co KG

1. Gültigkeit der Bedingungen
Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Bei Vertragsabschluß erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Kunde 6 Wochen gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit  sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen der Modelle, Konstruktion oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

3. Preise
Die genannten Preise verstehen sich bei Vertragsabschluß als verbindlich vereinbart. Sollte eine längere Lieferzeit als 4 Monate vereinbart sein, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebstelle, bei Zubehör mit Verpackung bei Abholung. Lieferung frei Haus kann vereinbart werden. Zu allen Preisen kommt die am Tage der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. vollständige Beibringung etwaiger bereitzustellender Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zum Ablauf die Ware versandt oder die Versand/Abholbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben. Im Übrigen sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung (Höhere Gewalt) aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Naturkatastrophen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere bei Streik oder Aussperrung, Rohstoff oder Energiemangel sowie Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger  oder unterbliebener Bereitstellung oder Lieferung sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

 5. Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren können wir 25% des Kaufpreises ohne Nachweiß als Entschädigung verlangen, soweit nicht nachweislich ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Bei Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen (z. B. Stempel) ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungen
Alle Verkäufe und  Dienstleistungen sind sofort zahlbar. Bei Vereinbarung „Kauf auf Rechnung“ sind diese der jeweils aufgeführten Zahlungsbedingungen zahlbar. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unseren Konten als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont-, Wechsel oder sonstige Scheckkosten gehen zu Lasten des Käufers. Ersatzteile sowie Reparaturen  werden nur gegen netto Kasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt. Anzahlungen in angemessener  Höhe für Sonderartikel oder Sonderanfertigungen gelten als vereinbart.

7. Zahlungsverzug
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn – auch bei Wechsel mit späterer Fälligkeit – sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug, hat er die nicht rechtzeitig erbrachten Kaufpreiszahlungen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, jährlich mindestens jedoch mit 10% zu verzinsen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden in der Höhe nicht entstanden ist, dem Verkäufer der Nachweiß eines höheren Verzugschadens. Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet die Waren an uns oder an eine von uns beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Waren durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 8. Eigentumsvorbehalt
Alle erhaltenen oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Bezahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert werden. Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen oder den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die erhaltenen Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie anderen Personen zu überlassen. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet. Der Käufer haftet für Beschädigung oder Totalverlust.

9. Gewährleistung
Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz  der defekten Teile.  Unsere Gewährleistungspflichten können wir auch dadurch erfüllen, das wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei Gewerblichen/Öffentlichen Kunden/Institutionen und 24 Monate bei Privatkunden, beginnend vom Tag der ersten Aufstellung (Lieferscheindatum). Ausgenommen sind jegliche Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile. Gewährleistungsfristen für gebrauchte Geräte/Maschinen werden im Kaufvertrag festgelegt. Während einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht gehemmt.  Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen nicht von uns vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns nicht zugelassen sind. Eine Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen für Softwareprogramme. Wir haften nicht für Funktion, Vollständigkeit, Lauffähigkeit oder Kompatibilität mit anderen Softwareprogrammen. Hier gelten grundsätzlich die Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller.  Bei Reparaturen/ Erweiterungen/Umrüstungen an EDV Systemen hat der Käufer vor Reparaturbeginn sicherzustellen, das für Ihn wichtige Daten durch Ihn gesichert werden oder sind. Wir als Reparaturfirma haften nicht für Datenverluste. Es lassen sich dadurch keine Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen.

10. Haftungsbeschränkung
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns. Kann die erhaltene Ware durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 9. entsprechend. Bei der Installation bzw. Deinstallation kann insbesondere bei Arbeiten in bestehenden Netzwerken trotz sorgfältiger Ausführung nicht ausgeschlossen werden, dass Daten gelöscht werden oder verloren gehen oder die Funktionsfähigkeit des Netzes gestört wird. Aus diesem Grunde ist eine Sicherung der gesamten Daten des Systems vor dem Technikereinsatzes unerlässlich. Für diese Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Weiterhin kann bei Arbeiten an Netzwerken die Mitwirkung von Netzwerkadministratoren bzw. externen Softwarespezialisten  erforderlich sein.
Für den Verlust von Daten bzw. Software, für die Kosten einer Softwarekonfiguration und sonstige Folgeschäden haften wir nicht. Wenn der Kunde nicht sichergestellt hat dass Software und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, hat sich der Kunde ein Mitverschulden – wie z.B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungs-Leistungen – anrechnen zu lassen.

 11. Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

 12. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogen Daten in unserer EDV Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

 13. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

14. Gerichtsstand
Gerichtstand ist Goslar, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

Mit der Unterschrift erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die besonderen Reparaturbedingungen an.